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Psychologische Psychotherapeutin

Privatpraxis für Psychotherapie

Erwachsene • Kinder • Jugendliche

Informationen zur Abrechnung

Private Krankenversicherung, Beihilfe oder Berufsgenossenschaft

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin (für Verhaltenstherapie) mit Arztregistereintrag orientiere ich mich bei der Honorierung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Aufgrund meiner Zusatzqualifikation im Kinder- und Jugendbereich kann auch dieser Bereich abgerechnet werden. Die Bedingungen der Privatkassen sind generell von Ihrem individuellen Tarif abhängig. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie daher bei Ihrer Krankenversicherung klären, in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Mit gesetzlichen Krankenkassen kann in der Heidelberger Praxis nicht abgerechnet werden, da es sich um eine reine Privatpraxis handelt. Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche können allerdings in der Mannheimer Praxis, aufgrund einer Kassenzulassung für Kinder und Jugendliche, behandelt werden.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich einfach an mich.

Selbstzahler

Das Honorar für Psychotherapie bei selbstzahlenden Klienten berechnet sich auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), kann im Einzelfall aber auch dem Einkommen angepasst werden. Paar- und Familienberatung zählen nicht zu Kassenleistungen und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Das Honorar wird im Einzelfall mit Ihnen festgelegt.