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Psychologische Psychotherapeutin

Praxis für Psychotherapie

Erwachsene • Kinder • Jugendliche

Informationen zur Abrechnung

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin (für Verhaltenstherapie) mit Arztregistereintrag orientiere ich mich bei der Honorierung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Aufgrund meiner Zusatzqualifikation im Kinder- und Jugendbereich kann auch dieser Bereich abgerechnet werden. Die Bedingungen der Privatkassen sind generell von Ihrem individuellen Tarif abhängig. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie daher bei Ihrer Krankenversicherung klären, in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten der Behandlung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich einfach an mich.

Selbstzahler

Das Honorar für Psychotherapie bei selbstzahlenden Klienten berechnet sich auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), kann im Einzelfall aber auch dem Einkommen angepasst werden. Paar- und Familienberatung zählen nicht zu Kassenleistungen und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Das Honorar wird im Einzelfall mit Ihnen festgelegt.